Beachten Sie bei der Wahl des Dolmetschers
Österreichische Ämter und Behörden akzeptieren NUR BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN, die von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher für die rumänische Sprache, der in der Gerichtsdolmetscherliste beim österreichischen Justizministerium in Wien eingetragen ist, angefertigt wurden.
Vergewissern Sie sich, ob der Dolmetscher diese Qualifikation hat, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben. Eine solche Qualifikation ist ein markantes Qualitätsmerkmal der angebotenen Dienstleistungen.
Ein in Rumänien bloß autorisierter Übersetzer oder Dolmetscher, der beim rumänischen Ministerium eingetragen ist, ist KEIN allgemein beeideter und gerichtlich zertifierter Dolmetscher nach österreichischem Recht. Er hat die Prüfung in Wien nicht absolviert und hat auch keinen Eid vor dem Präsidenten des Landesgerichtes abgelegt. Seine Übersetzung wird in Österreich rechtlich nicht anerkannt.